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Information
und Beratung in allen Angelegenheiten des Blinden- und
Sehbehindertenwesens und in allen Fragen, die sich aus Blindheit,
Sehbehinderung und Sehverlust ergeben;
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Förderung
der Bildung, der sozialen und beruflichen Rehabilitation und
Durchführung entsprechender Maßnahmen;
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Unterhaltung
von und Beteiligung an Einrichtungen
der
Arbeits-,
Alten-, Wohnungs- und Gesundheitsfürsorge;
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Beratung
bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel;
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Pflege
kultureller und sportlicher Aktivitäten, auch seiner Mitglieder
untereinander;
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Erfahrungsaustausch
der Mitglieder untereinander;
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Öffentlichkeitsarbeit;
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Maßnahmen
zur Verhütung von Blindheit und Sehbehinderung;
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Zusammenarbeit
mit anderen Organisationen;
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Beobachtung
der und Einflussnahme auf die Gesetzgebung und die
Gesetzesanwendung auf Landesebene;
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Durchführung
von Verbandsklagen und Rechtsvertretungen in Fragen
behinderungsbezogenen Verbraucherschutzes;
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Gewinnung
Ehrenamtlicher zur Unterstützung blinder und sehbehinderter
Menschen.