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§ 2 Vereinszweck


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist:
- die Förderung mildtätiger Zwecke.
- die Förderung der Hilfe für zivilbeschädigte und behinderte Menschen.
  1. Der Verein vertritt als Selbsthilfeorganisation in Schleswig-Holstein die Interessen von Menschen, die blind oder sehbehindert sind oder deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann.
  2. Der Verein ist wohlfahrtspflegerisch tätig; er ist politisch, weltanschaulich und religiös neutral.
  3. Der Verein hat die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung der blinden und sehbehinderten Menschen, die Förderung ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichwertigen Teilhabe und Mitwirkung am Leben in der Gesellschaft einschließlich des Berufslebens sowie die Erhaltung und Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung zum Ziel. Diese Aufgaben erfüllt er insbesondere durch:
  1. Information und Beratung in allen Angelegenheiten des Blinden- und Sehbehindertenwesens und in allen Fragen, die sich aus Blindheit, Sehbehinderung und Sehverlust ergeben;
  2. Förderung der Bildung, der sozialen und beruflichen Rehabilitation und Durchführung entsprechender Maßnahmen;
  3. Unterhaltung von und Beteiligung an Einrichtungen der Arbeits-, Alten-, Wohnungs- und Gesundheitsfürsorge;
  4. Beratung bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel;
  5. Pflege kultureller und sportlicher Aktivitäten, auch seiner Mitglieder untereinander;
  6. Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander;
  7. Öffentlichkeitsarbeit;
  8. Maßnahmen zur Verhütung von Blindheit und Sehbehinderung;
  9. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen;
  10. Beobachtung der und Einflussnahme auf die Gesetzgebung und die Gesetzesanwendung auf Landesebene;
  11. Durchführung von Verbandsklagen und Rechtsvertretungen in Fragen behinderungsbezogenen Verbraucherschutzes;
  12. Gewinnung Ehrenamtlicher zur Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen.


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Erstellt: 24.03.2023 23:00   Aktualisiert: 24.03.2023 23:00
Autor: Jürgen Trinkus